AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Immobilienverwaltung (Hausverwaltung).

Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstigen rechtsgeschäftlichen Handlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Grundlage aller mit uns abgeschlossener Verträge bilden diese Bedingungen.

Gegenbestätigungen des Leistungsempfängers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. An die darin enthaltenen Preisangaben halten wir uns 2 Monate ab Angebotserstellung gebunden. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

Wir haften nicht bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht die Ansprüche des Leistungsempfängers aus Produkthaftung. Weiter gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Leistungsempfängers. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Lieferungen und Leistungen durch Dritte. Ebenfalls schließen wir jegliche Verantwortung für Preisangaben, Terminzusagen sowie Verfügbarkeitsangaben durch Dritte aus.

Wir sind dem Leistungsempfänger nicht zu Schadensersatz verpflichtet, wenn durch unsere Leistung gewerbliche Schutzrechte Dritter beeinträchtigt werden.

MIETVERTRÄGE

Dieser Vertragstext wird in einem digitalen Mietvertragsarchiv des Vertragspartners (z.B. Vermieter, Hausverwalter) elektronisch gespeichert und aufbewahrt. Grundsätzlich kann niemand anderes als der Vertragspartner die dem Vertrag zugrundeliegenden Informationen einsehen. Keinesfalls werden diese Informationen an außenstehende Dritte weitergegeben oder übertragen. Eine Auswertung, Aggregierung oder sonstige Verarbeitung der jeweils gespeicherten Informationen findet nicht statt – weder vom Vertragspartner noch von seinen technischen Dienstleistern, die ihrerseits zur Vertraulichkeit und strikten Einhaltung Datenschutzrechtlicher Regelungen verpflichtet sind. Auch die Vertragspartner verpflichten sich ihrerseits als Nutzer des digitalen Mietvertragsarchivs, dass nur solche Mietvertragsdaten im Archiv gespeichert sind, die zur Durchführung des Mietvertrags sowie zur Wahrung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen benötigt werden. Ihr Auskunftsrecht nach §34 BDSG können Sie gegenüber Ihrem Vertragspartner (z.B. Vermieter, Hausverwalter) geltend machen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBESTIMMUNGEN FÜR DIE IMMOBILIENVERMITTLUNG (MAKLERTÄTIGKEIT)

GELTUNG

Ein Maklervertrag mit uns kommt zustande durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis der im Falle des Kaufs anfallenden Provision oder im Falle des beabsichtigten Kaufs einer Wohnimmobilie i.S.v. § 656a BGB durch Vereinbarung in Textform.

VERTRAULICHKEIT / WEITERGABE VERBOT

Die von der HRC Global übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der HRC Global, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der HRC Global wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

ANGEBOTE

Die Angebote der HRC Global erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der HRC Global nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

ENTSTEHEN DES PROVISIONSANSPRUCHS

Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der HRC Global im Falle des Ankaufs oder der Anmietung.

Der Provisionsanspruch der HRC Global entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der HRC Global ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der HRC Global nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der HRC Global nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

FÄLLIGKEIT DES PROVISIONSANSPRUCHS

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die HRC Global hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der HRC Global, so ist der Kunde verpflichtet, der HRC Global unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

DOPPELTÄTIGKEIT

Die HRC Global ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

HAFTUNGSBEGRENZUNG

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der HRC Global, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der HRC Global garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

INFORMATIONSPFLICHT NACH VSBG

Die HRC Global ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen der HRC Global und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

VERKAUFS EXPOSÉS

Dieser Vertragstext wird in einem digitalen Archiv elektronisch gespeichert und aufbewahrt. Grundsätzlich kann niemand anderes als der Vertragspartner die dem Vertrag zugrundeliegenden Informationen einsehen. Keinesfalls werden diese Informationen an außenstehende Dritte weitergegeben oder übertragen. Eine Auswertung, Aggregierung oder sonstige Verarbeitung der jeweils gespeicherten Informationen findet nicht statt – weder vom Vertragspartner noch von seinen technischen Dienstleistern, die ihrerseits zur Vertraulichkeit und strikten Einhaltung Datenschutzrechtlicher Regelungen verpflichtet sind. Auch die Vertragspartner verpflichten sich ihrerseits als Nutzer des digitalen Archivs, dass nur solche Daten im Archiv gespeichert sind, die zur Durchführung des Vertrags sowie zur Wahrung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen benötigt werden. Ihr Auskunftsrecht nach §34 BDSG können Sie gegenüber Ihrem Vertragspartner geltend machen.

Stand Juni 2022